PRP und Eigenblut in der Ästhetik: Orientierung, keine Heilsaussage

Kurzantwort: PRP führt die ÖÄK als ästhetische Behandlung. Ohne Indikation gilt das ÄsthOpG; keine Wirksamkeitsaussage, kein Kosmetik-Default.

PRP (platelet-rich plasma, oft als Eigenblutverfahren bezeichnet) führt die Österreichische Ärztekammer unter den ästhetischen Behandlungen. Dieser Text erklärt den gesetzlichen Rahmen. Er behauptet keine Wirkung, nennt keine Studien und empfiehlt keine Person. TreatAdvisor entscheidet nicht, ob ein konkretes Angebot ärztlich oder gewerblich ist.

Marketingnamen wie „Vampir-Lifting“ oder „Eigenblut-Haaraufbau“ ersetzen die Einordnung nicht. Dieser Artikel erfindet keine Gerätenamen.

Behandlung, nicht Operation

Eine ästhetische Operation ist ein operativ-chirurgischer Eingriff. Eine ästhetische Behandlung arbeitet mit anderen als operativ-chirurgischen Methoden. Das Gesetz nennt insbesondere Botulinumtoxin und physikalische Anwendungen wie Photorejuvenation. Die ÖÄK führt außerdem unter anderem Hyaluron-Unterspritzungen, PRP und medizinisches Microneedling als Behandlungen.

Diese Unterscheidung ist für Fristen zentral: Laut ÖÄK gilt die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist bei Behandlungen nicht; Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag liegen. Die Altersgrenzen des § 7 gelten trotzdem. Zwischen vollendetem 16. und noch nicht vollendetem 18. Lebensjahr ist auch für Behandlungen ein Operationspass anzulegen (§ 9 Abs. 7). Unter 16 Jahren sind ästhetische Behandlungen ohne Indikation unzulässig.

Das ÄsthOpG erfasst nur ärztliche Tätigkeiten ohne medizinische Indikation. Liegt nach objektiven Kriterien eine Indikation vor, gilt das Gesetz nicht. Ob das im Einzelfall so ist, klärt nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. TreatAdvisor stellt das nie fest.

Ist PRP eine ärztliche Leistung?

Wenn PRP als ästhetische Behandlung im Sinne des ÄsthOpG angeboten wird, handelt es sich um eine ärztliche Tätigkeit, nicht um ein Kosmetikgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung als Default. Das Gesetz nimmt Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung und nach dem Zahnärztegesetz aus. Daraus folgt nicht, dass PRP in einem Kosmetikstudio zulässig wäre, sobald ein Marketingname gewählt wird.

Wer Behandlungen durchführen darf, hängt an Qualifikation sowie an Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten. Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut ÖÄK alle ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen. Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen Behandlungen nach Kenntnissen und Fertigkeiten; ein gesondertes Operationsverfahren der ÖÄK ist dafür nicht vorgesehen. Turnusärztinnen und Turnusärzte nur in der Ausbildung unter Aufsicht, nicht selbständig außerhalb der Ausbildungsstätte.

TreatAdvisor führt keine Positivliste weiterer Sonderfächer für PRP und spiegelt die ÖÄK-Ärzteliste nicht. Die amtliche Veröffentlichung berechtigter Ärztinnen und Ärzte obliegt der ÖÄK (§ 4 Abs. 6). Hinweise „Ästhetische Medizin“ dürfen nur Ärztinnen und Ärzte nach § 4 Abs. 3 führen. Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, über die berufsrechtliche Qualifikation informiert zu werden (§ 4 Abs. 8).

Eine verwandte Einordnung zu Botulinumtoxin und Hyaluron: Botox in Österreich: ärztliche Behandlung oder Kosmetik?. Zu physikalischen Anwendungen der Haut: Laserbehandlungen der Haut in Österreich: Arzt vs Gewerbe.

Was vor einer PRP-Behandlung zu klären ist

Auch ohne Zwei-Wochen-Frist bleibt eine Aufklärung Pflicht. Vor einer Behandlung ist über Methode, Risiken, Alternativen und Kosten in laienverständlicher Sprache zu informieren. TreatAdvisor beschreibt keinen Wirkmechanismus und verspricht kein Ergebnis – weder für Haut noch für Haar.

Ohne medizinische Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Ein schriftlicher Kostenplan ist vorgeschrieben, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar die privatärztliche Honorarordnung übersteigt oder wenn Patientinnen und Patienten ihn verlangen. Den Schwellenwert für „wesentliche Kosten“ weist die ÖÄK jährlich bis längstens 1. Oktober aus. TreatAdvisor nennt keine Euro-Beträge.

Werbung ist eng begrenzt: unter anderem kein Hinweis „ärztlich empfohlen“ oder „ärztlich geprüft“, keine Preisgünstigkeit, keine kostenlosen Beratungsgespräche, keine Werbung, die sich ausschließlich oder überwiegend an Minderjährige richtet, keine Verlosungen. Bearbeitete Fotos sind als verändert und nicht der Realität entsprechend zu kennzeichnen. Zuweisungsentgelt ist verboten.

Sinnvolle Fragen an die Ordination, ohne Rangfolge:

Wird PRP als ärztliche Behandlung angeboten – und welche Qualifikation nach § 4 Abs. 3 liegt vor? ● Erfolgt Aufklärung und Einwilligung, bevor etwas durchgeführt wird? ● Wird bei 16- bis 17-Jährigen ein Operationspass angelegt?

Orientierung, keine Wien-Ärztekarten für PRP

TreatAdvisor ist eine Plattform zur Orientierung in Wien, keine Empfehlung und keine Vermittlung gegen Zuweisungsentgelt. Für PRP zeigt die Plattform derzeit keine lokalen Ärztekarten. Unclaimed-Profile erscheinen nicht in öffentlichen Listen, bis eine Admin-Freigabe vorliegt. Die Seite Fachärzt:innen in Wien dient der Orientierung in Wien, nicht als Verzeichnis für Eigenblutverfahren und nicht als Rangfolge.

Dieser Artikel dient der öffentlichen Orientierung und enthält keine Wirksamkeitsaussage.

Häufige Fragen

Ist PRP in Österreich eine ärztliche Leistung?

Die ÖÄK führt PRP als ästhetische Behandlung. Wird sie ohne medizinische Indikation als solche durchgeführt, ist sie ärztliche Tätigkeit im Rahmen des ÄsthOpG, nicht automatisch ein Kosmetikgewerbe. TreatAdvisor empfiehlt keine Person.

Gilt das ÄsthOpG für PRP ohne medizinische Indikation?

Ja, soweit PRP eine ärztliche ästhetische Behandlung ohne Indikation ist. Laut ÖÄK gilt dann keine Zwei-Wochen-Frist; Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag liegen. Die Altersgrenzen des § 7 bleiben. Liegt eine Indikation vor, kann das Gesetz unanwendbar sein – das entscheidet die behandelnde Person.

Darf PRP in einem Kosmetikstudio durchgeführt werden?

Dieser Text behauptet das nicht. Das ÄsthOpG nimmt Gewerbetätigkeiten aus, macht PRP damit aber nicht zum Default-Angebot eines Kosmetikstudios. Ob ein konkretes Angebot ärztlich vorbehalten ist, klärt nicht TreatAdvisor, sondern die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die zuständigen Stellen.

Quellen

ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“

Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.

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