Laserbehandlungen der Haut in Österreich: Arzt vs Gewerbe
Kurzantwort: Photorejuvenation ist eine ÄsthOpG-Behandlung. Tattoo-Laserentfernung sieht die ÖÄK als ärztlichen Vorbehalt. Keine Geräteliste.
„Lasern“ ist kein einheitlicher Rechtsbegriff. Photorejuvenation nennt das ÄsthOpG als Beispiel einer ästhetischen Behandlung. Die Österreichische Ärztekammer führt Laser bzw. Photorejuvenation in ihrer Übersicht ästhetischer Behandlungen. Tattoo-Laserentfernung sieht die ÖÄK als den Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Tätigkeit. Piercing und Tätowieren selbst fallen nach dem Gesetzestext nicht unter ästhetische Operation oder Behandlung.
Dieser Text erfindet keine Geräteklassen, keine Positivliste für Kosmetikstudios und keine Markennamen. TreatAdvisor empfiehlt keine Methode und keine Person.
Photorejuvenation als Behandlung
Eine ästhetische Behandlung arbeitet mit anderen als operativ-chirurgischen Methoden, etwa mit Arzneimitteln oder physikalischen Anwendungen. Das Gesetz nennt insbesondere Botulinumtoxin und physikalische Anwendungen wie Photorejuvenation. Die ÖÄK führt Laser/Photorejuvenation neben unter anderem Hyaluron-Unterspritzungen, PRP und medizinischem Microneedling als Behandlungen.
Für Behandlungen gilt laut ÖÄK keine Zwei-Wochen-Frist; Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag liegen. Die Altersgrenzen des § 7 gelten trotzdem. Zwischen vollendetem 16. und noch nicht vollendetem 18. Lebensjahr ist auch für Behandlungen ein Operationspass anzulegen. Unter 16 Jahren sind ästhetische Behandlungen ohne Indikation unzulässig.
Das ÄsthOpG erfasst nur ärztliche Tätigkeiten ohne medizinische Indikation. Liegt nach objektiven Kriterien eine Indikation vor, gilt das Gesetz nicht. Ob das im Einzelfall so ist, klärt nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. TreatAdvisor stellt das nie fest.
Verwandte Einordnungen: PRP und Eigenblut in der Ästhetik und Botox in Österreich: ärztliche Behandlung oder Kosmetik?.
Gewerbeordnung und ärztlicher Vorbehalt
Das ÄsthOpG nimmt Tätigkeiten aus, für die die Gewerbeordnung gilt, sowie Tätigkeiten nach dem Zahnärztegesetz. Daraus folgt nicht, dass jedes Laserverfahren in einem Kosmetikstudio zulässig wäre. Dieser Text sagt nicht, welche Laserklassen Kosmetikgewerbe verwenden dürfen. Das entscheidet nicht TreatAdvisor.
Photorejuvenation als ästhetische Behandlung im Sinne des Gesetzes ist eine ärztliche Tätigkeit, wenn sie ohne medizinische Indikation als solche durchgeführt wird. Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut ÖÄK alle ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen. Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen Behandlungen nach
Kenntnissen und Fertigkeiten; ein gesondertes Operationsverfahren der ÖÄK ist dafür nicht vorgesehen. Turnusärztinnen und Turnusärzte nur in der Ausbildung unter Aufsicht.
TreatAdvisor führt keine Fächerliste für einzelne Laserverfahren und spiegelt die ÖÄK-Ärzteliste nicht. Hinweise „Ästhetische Medizin“ dürfen nur Ärztinnen und Ärzte nach § 4 Abs. 3 führen. Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, über die berufsrechtliche Qualifikation informiert zu werden (§ 4 Abs. 8).
Tattoo-Laserentfernung, Piercing und Tattoo
Piercing und Tätowieren fallen nach dem Gesetzestext nicht unter ästhetische Operation oder Behandlung. Die Laserentfernung von Tätowierungen sieht die ÖÄK hingegen als den Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Tätigkeit. Das ist keine Aussage über Kosmetikgewerbe im Allgemeinen und keine Geräteliste.
Ob ein konkretes Angebot – etwa Pigmentverschiebung, Haarentfernung oder Narbenbearbeitung – ärztlich oder gewerblich einzuordnen ist, behauptet dieser Text nicht. Es gibt hier keine von TreatAdvisor erfundene Zuordnungstabelle. Maßgeblich sind das ÄsthOpG, die Auskunft der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und die zuständigen Stellen.
Werbung für ärztliche ästhetische Leistungen ist eng begrenzt: unter anderem kein Hinweis „ärztlich empfohlen“ oder „ärztlich geprüft“, keine Preisgünstigkeit, keine kostenlosen Beratungsgespräche, keine Werbung, die sich ausschließlich oder überwiegend an Minderjährige richtet. Bearbeitete Fotos sind als verändert und nicht der Realität entsprechend zu kennzeichnen.
Ohne medizinische Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Ein schriftlicher Kostenplan ist vorgeschrieben, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar die privatärztliche Honorarordnung übersteigt oder wenn Patientinnen und Patienten ihn verlangen. Den Schwellenwert weist die ÖÄK jährlich bis längstens 1. Oktober aus. TreatAdvisor nennt keine Euro-Beträge.
Orientierung, keine Wien-Ärztekarten für Laser
TreatAdvisor ist eine Plattform zur Orientierung in Wien, keine Empfehlung und keine Vermittlung gegen Zuweisungsentgelt. Für Laserbehandlungen der Haut zeigt die Plattform derzeit keine lokalen Ärztekarten. Unclaimed-Profile erscheinen nicht in öffentlichen Listen, bis eine Admin-Freigabe vorliegt. Die Seite Fachärzt:innen in Wien dient der Orientierung in Wien, nicht als Laser-Verzeichnis und nicht als Rangfolge.
Dieser Artikel dient der öffentlichen Orientierung und ist keine Gerätedatenbank.
Häufige Fragen
Darf ein Kosmetikstudio in Österreich lasern?
Dieser Text beantwortet das nicht mit einer Geräteliste. Das ÄsthOpG nimmt Gewerbetätigkeiten aus, sagt aber nicht, welche Laserklassen ein Kosmetikstudio verwenden darf. Photorejuvenation als ästhetische Behandlung ist ärztliche Tätigkeit. TreatAdvisor entscheidet Einzelfälle nicht.
Ist Photorejuvenation eine ärztliche Behandlung?
Ja, soweit sie als ästhetische Behandlung im Sinne des ÄsthOpG und der ÖÄK-Übersicht ohne medizinische Indikation durchgeführt wird. Laut ÖÄK gilt dann keine Zwei-Wochen-Frist; die Altersgrenzen bleiben. Liegt eine Indikation vor, kann das Gesetz unanwendbar sein.
Gilt Tattoo-Laserentfernung als ärztlicher Vorbehalt?
Laut ÖÄK ja: Die Laserentfernung von Tätowierungen ist den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Piercing und Tätowieren selbst fallen nicht unter das ÄsthOpG. TreatAdvisor empfiehlt keine Person und kein Gerät.
Quellen
ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.