Kostenaufklärung und Kostenplan bei ästhetischen OPs
Kurzantwort: Ohne Indikation zahlt die gesetzliche KV eine Schönheits-OP in der Regel nicht. Schriftlicher Kostenplan nach § 5 Abs. 6–9 ÄsthOpG.
Vor einer ästhetischen Operation ohne medizinische Indikation gehört die Kostenfrage zur ärztlichen Aufklärung. § 5 Abs. 6 bis 9 ÄsthOpG regelt, worüber Patientinnen und Patienten zu informieren sind und wann ein schriftlicher Kostenplan Pflicht ist. Dieser Text nennt keine Preise, keine Euro-Beträge und keinen Vergleich zwischen Ordinationen. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person.
Was die Aufklärung zu den Kosten sagen muss
Die Ärztin oder der Arzt hat vor der Durchführung einer ästhetischen Operation klar und verständlich über sämtliche im Zusammenhang mit dem Eingriff stehende Kosten einschließlich zu erwartender Folgekosten aufzuklären, mündlich und schriftlich, in einer für Laiinnen und Laien verständlichen Sprache. Ein Verzicht auf diese Aufklärung ist rechtsunwirksam.
Im Rahmen dieser Kostenaufklärung ist die Patientin oder der Patient insbesondere auch darüber zu informieren, dass die Behandlungskosten nicht von einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge übernommen werden und dass diese von der Patientin oder vom Patienten zu tragen sind. Ohne medizinische Indikation zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Schönheitsoperation in der Regel nicht. Liegt nach objektiven Kriterien eine Indikation vor, gilt das ÄsthOpG nicht; ob das im Einzelfall so ist, stellt TreatAdvisor nie fest.
Die Kostenaufklärung steht neben den übrigen Aufklärungspunkten des § 5: Methode, Wesen und Tragweite, Arzneimittel und Medizinprodukte einschließlich Implantate, Alternativen, in Aussicht gestelltes Ergebnis, Unannehmlichkeiten, Narben, Komplikationen, Nachbehandlung und Gefahren. Zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung müssen bei einer Operation mindestens zwei Wochen liegen. Dazu der Text 2 Wochen Bedenkfrist vor der Schönheits-OP: was genau gilt.
Werbung mit Hinweisen auf besondere Preisgünstigkeit oder mit dem Anbieten kostenloser Beratungsgespräche ist nach § 8 unzulässig. Dieser Artikel vergleicht deshalb keine Honorare und wirbt nicht mit Ersparnis.
Wann ein schriftlicher Kostenplan Pflicht ist
Die ärztliche Aufklärung über die von der Patientin oder vom Patienten zu tragenden Kosten hat in Form eines schriftlichen Kostenplans zu erfolgen, sofern einer von drei Fällen vorliegt.
Erstens: Im Hinblick auf Art und Umfang der Behandlung fallen wesentliche Kosten an. Was „wesentliche Kosten“ sind, definiert das Gesetz und weist die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) aus; dazu der nächste Abschnitt.
Zweitens: Die Kosten übersteigen die in der jeweils geltenden privatärztlichen Honorarordnung der entsprechenden Ärztekammer festgelegte Honorarhöhe.
Drittens: Die Patientin oder der Patient verlangt einen schriftlichen Kostenplan. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die beiden anderen Schwellen greifen.
Die Ärztin oder der Arzt hat gegebenenfalls die Inhalte der jeweils geltenden privatärztlichen Honorarordnung der entsprechenden Ärztekammer in einer für Patientinnen und Patienten gut sichtbaren Form zugänglich zu machen und eine schriftliche Ausfertigung auszuhändigen. TreatAdvisor veröffentlicht diese Honorarordnungen nicht und setzt sie nicht in Beträge um.
Der Kostenplan tritt nicht an die Stelle des Operationspasses. Der Pass dokumentiert unter anderem Identität, Qualifikation, Konsultationen, Aufklärung, Einwilligung, Operationsdatum und -art sowie Implantatdaten. Der Kostenplan betrifft die von der Patientin oder vom Patienten zu tragenden Kosten.
„Wesentliche Kosten“ – ohne Betrag
Wesentliche Kosten im Sinne des § 5 Abs. 7 Z 1 sind gesetzlich an eine volkswirtschaftliche Größe gebunden: 70 Prozent der von Statistik Austria gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung ermittelten Nettolöhne und Gehälter, nominell, monatlich je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die ÖÄK hat im übertragenen Wirkungsbereich die wesentlichen Kosten einmal jährlich bis längstens 1. Oktober jeden Jahres auf ihrer Website auszuweisen.
TreatAdvisor nennt den von der ÖÄK ausgewiesenen Schwellenwert nicht als Zahl und rechnet ihn nicht nach. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung der ÖÄK, nicht eine Angabe auf dieser Plattform. Wer den konkreten Wert braucht, findet ihn bei der ÖÄK, nicht in diesem Text.
Dieser Artikel enthält keine Beispielhonorare, keine Spannen für Brustvergrößerung, Fettabsaugung oder andere Eingriffe und keine Aussage, ein Angebot sei günstig oder teuer. Solche Angaben wären hier weder Quelle noch Orientierung. Einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen ohne Kostenfokus gibt Schönheitsoperation in Österreich: Rechte, Bedenkfrist, Operationspass.
Ob im konkreten Fall ein schriftlicher Kostenplan auszustellen war, prüft TreatAdvisor nicht. Das ist Sache der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und gegebenenfalls der zuständigen Stellen.
TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person.
Häufige Fragen
Muss mir der Arzt die Kosten schriftlich geben?
Die Kostenaufklärung ist Teil der mündlichen und schriftlichen Aufklärung vor einer ästhetischen Operation. Ein schriftlicher Kostenplan ist Pflicht, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar die privatärztliche Honorarordnung übersteigt oder wenn die Patientin oder der Patient ihn verlangt.
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Schönheits-OP?
Ohne medizinische Indikation übernimmt ein inländischer Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge die Kosten in der Regel nicht; darauf ist in der Aufklärung hinzuweisen. Liegt eine Indikation vor, gilt das ÄsthOpG nicht. TreatAdvisor entscheidet das nicht.
Was sind „wesentliche Kosten“?
Der Begriff ist gesetzlich definiert und von der ÖÄK jährlich bis längstens 1. Oktober auf ihrer Website auszuweisen. Dieser Text nennt keinen Euro-Betrag. Maßgeblich ist die aktuelle Veröffentlichung der ÖÄK.
Quellen
ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.