Kinn- und Profilkorrektur in Österreich
Kurzantwort: Genioplastik ohne Indikation ist eine ästhetische Operation: Plastische Chirurgie, HNO oder MKG, zwei Wochen Bedenkfrist.
Eine Kinnplastik (Genioplastik) steht im ÄsthOpG ausdrücklich als ästhetische Operation. Geht es um das Profil ohne medizinische Notwendigkeit, gelten Aufklärung, Bedenkfrist und Operationspass. TreatAdvisor empfiehlt keine Methode, kein Implantat und keine Person. Ob in einem konkreten Fall eine medizinische Indikation vorliegt, stellt die Plattform nie fest.
Dieser Text beschreibt den gesetzlichen Rahmen für die genannte Operation. Er vermischt sie nicht mit anderen Gesichtseingriffen und erfindet keine Geräte- oder Produktnamen.
Was das Gesetz als Genioplastik einordnet
§ 4 Abs. 1 ÄsthOpG nennt „Kinnplastik (Genioplastik)“ in der Liste der ästhetischen Operationen. Entscheidend ist der Zweck: Soll Form oder Lage des Kinns ohne medizinische Notwendigkeit verändert werden, greift das Gesetz. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Maßnahme nach objektiven Kriterien notwendig ist, um eine Lebensgefahr oder eine Gesundheitsbeeinträchtigung abzuwenden oder einen anatomischen oder funktionellen Krankheitszustand zu beseitigen. Dann gilt das ÄsthOpG nicht (§ 3 Abs. 1 Z 4). Das klärt nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Alltagsbegriffe wie „Profilkorrektur“ oder „Kinnaufbau“ ersetzen den gesetzlichen Namen nicht. Die Verordnung nennt in den Anlagen außerdem Auflagerungsplastik bzw. Gesichtsimplantat als eigene Positionen. Das ist nicht automatisch dieselbe Operation wie die Genioplastik. Welche Bezeichnung im Einzelfall zutrifft, gehört in die Aufklärung, nicht auf eine Plattformliste.
Ausgenommen bleiben Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung und nach dem Zahnärztegesetz. Unter 16 Jahren sind ästhetische Behandlungen und Operationen ohne Indikation unzulässig.
Wer eine ästhetische Genioplastik durchführen darf
Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut Österreichischer Ärztekammer alle ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen.
Andere Sonderfächer nur nach den Anlagen der ÄsthOp-VO 2013 in der Fassung der 3. Novelle (in Kraft 1. Jänner 2025), und nur die dort genannten Eingriffe, plus ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Die Genioplastik ist zugeordnet:
Anlage 4: Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde ● Anlage 6: Fachärztinnen und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Nicht in den Anlagen für die Genioplastik genannt sind etwa Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Urologie. Fehlt die Zuordnung, darf das Sonderfach diese ästhetische Operation nicht durchführen.
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen eine ästhetische Kinnplastik nur mit einem Bescheid der ÖÄK für genau diese Operation. Turnusärztinnen und Turnusärzte nur in der Ausbildung unter Aufsicht, nicht selbständig außerhalb der Ausbildungsstätte.
Hinweise „Ästhetische Chirurgie“ oder „Ästhetische Medizin“ dürfen nur Ärztinnen und Ärzte nach § 4 Abs. 3 führen. Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, über die berufsrechtliche Qualifikation informiert zu werden (§ 4 Abs. 8). Die amtliche Liste berechtigter Ärztinnen und Ärzte führt die ÖÄK (§ 4 Abs. 6). TreatAdvisor spiegelt diese Liste nicht.
Verwandte Gesichtseingriffe mit eigener Zuordnung sind die Nasenkorrektur und das Facelift. Die Zuordnung dort ist nicht übertragbar auf die Genioplastik.
Fristen vor einer Kinnkorrektur ohne Indikation
Vor einer ästhetischen Operation ist eine umfassende mündliche und schriftliche Aufklärung in laienverständlicher Sprache Pflicht. Ein Verzicht darauf ist rechtsunwirksam. Aufzuklären ist unter anderem über Methode, Wesen und Tragweite, Arzneimittel und Medizinprodukte einschließlich etwaiger Implantate (Funktionsfähigkeit und Lebensdauer), Alternativen, das in Aussicht gestellte Ergebnis und mögliche Abweichungen, Unannehmlichkeiten, Narben, Komplikationen, Nachbehandlung, Gefahren und sämtliche Kosten einschließlich Folgekosten. Entsteht der Verdacht, dass eine krankheitswertige psychische Störung Motiv des Wunschs ist, muss vor der Operation eine Abklärung veranlasst werden.
Zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Einwilligung ist schriftlich, datiert und von Patientin oder Patient sowie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu unterfertigen. Die Operation darf frühestens am Tag nach der Einwilligung stattfinden. Der Bundesminister für Gesundheit kann für Personen ohne Wohnsitz in Österreich, die nur zum Zweck der Operation einreisen, per Verordnung eine kürzere Frist festlegen, die mindestens eine Woche betragen muss. Ob eine solche Verordnung derzeit gilt, behauptet dieser Text nicht; maßgeblich sind das RIS und die Auskunft der behandelnden Person.
Bereits bei der ersten Konsultation ist ein Operationspass anzulegen, auszuhändigen und die Übernahme zu bestätigen. Implantatdaten gehören in den Pass, soweit Implantate verwendet werden. Zwischen vollendetem 16. und noch nicht vollendetem 18. Lebensjahr braucht es die Einwilligung der Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten, bei einer Operation zusätzlich eine psychische Abklärung; die Durchführung ist frühestens vier Wochen nach Vorliegen der Einwilligungen zulässig.
Ohne medizinische Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Ein schriftlicher Kostenplan ist vorgeschrieben, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar die privatärztliche Honorarordnung übersteigt oder wenn Patientinnen und Patienten ihn verlangen. Den Schwellenwert weist die ÖÄK jährlich bis längstens 1. Oktober aus. TreatAdvisor nennt keine Euro-Beträge.
Orientierung, keine Wien-Ärztekarten für Kinnplastik
TreatAdvisor ist eine Plattform zur Orientierung in Wien, keine Empfehlung. Für Kinn- und Profilkorrektur zeigt die Plattform derzeit keine lokalen Ärztekarten. Unclaimed-Profile erscheinen nicht in öffentlichen Listen, bis eine Admin-Freigabe vorliegt. Die Seite Fachärzt:innen in Wien dient der Orientierung in Wien, nicht als Verzeichnis für Genioplastik und nicht als Rangfolge.
Häufige Fragen
Wer darf eine Kinnplastik machen?
Für eine rein ästhetische Genioplastik: Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie – laut Verordnung – Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Allgemeinmedizin nur mit ÖÄK-Bescheid für diese Operation. TreatAdvisor empfiehlt keine Person.
Ist eine Genioplastik eine ästhetische Operation?
Ja. Das ÄsthOpG nennt die Kinnplastik (Genioplastik) ausdrücklich als ästhetische Operation. Liegt eine medizinische Indikation vor, kann das Gesetz unanwendbar sein. Das entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, nicht die Plattform.
Welche Fristen gelten vor einer Kinnkorrektur ohne Indikation?
Mindestens zwei Wochen zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung; Operation frühestens am Folgetag der Einwilligung. Für 16- bis 17-Jährige gelten zusätzlich Doppel-Einwilligung, psychische Abklärung vor der Operation und eine Vier-Wochen-Frist. Unter 16 Jahren ist eine ästhetische Genioplastik unzulässig.
Quellen
ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.