Facelift in Österreich: welche Fachärzt:innen laut Verordnung
Kurzantwort: Rhytidektomie dürfen Plastische Chirurgie, HNO und MKG. Mini-Facelift und Halslift der Haut sind nicht automatisch ein großes Facelift.
„Facelift“ ist ein Alltagswort für sehr unterschiedliche Eingriffe. Im ÄsthOpG steht das Facelift in der Liste der ästhetischen Operationen. Die ÄsthOp-Verordnung unterscheidet zusätzlich: Rhytidektomie, Mini-Facelift, Halslift und Fadenlifting sind nicht dasselbe. TreatAdvisor empfiehlt keine Person und keine Methode. Dieser Text ordnet nur zu, welche Sonderfächer die Verordnung für welche Eingriffe nennt.
Was eine Rhytidektomie rechtlich ist
Eine ästhetische Operation ist ein operativ-chirurgischer Eingriff ohne medizinische Indikation. Das Gesetz nennt unter anderem das Facelift. Liegt nach objektiven Kriterien eine medizinische Indikation vor, kann dasselbe Operationsgebiet außerhalb des ÄsthOpG liegen. Ob das zutrifft, stellt TreatAdvisor niemals fest. Das klärt nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Umgangssprachlich werden Mini-Facelift, Halsstraffung, Fadenlifting und ein großes Facelift oft in einem Satz genannt. Die Verordnung tut das nicht. Ein Mini-Facelift ist nicht automatisch eine Rhytidektomie. Ein Halslift ist nicht automatisch ein Facelift des gesamten Gesichts. Fadenlifting führt die ÄsthOp-VO in der Fassung der 3. Novelle als eigene ästhetische Operation, nicht als Unterform der Rhytidektomie.
Ohne medizinische Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Darauf muss in der Aufklärung hingewiesen werden. Ein schriftlicher Kostenplan ist vorgeschrieben, wenn wesentliche Kosten anfallen, wenn das Honorar die privatärztliche Honorarordnung übersteigt oder wenn Patientinnen und Patienten ihn verlangen. TreatAdvisor nennt keine Beträge und keine Heilungszeiten.
Wer ein Facelift durchführen darf
Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut Österreichischer Ärztekammer alle ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen. Dazu gehört die Rhytidektomie.
Für andere Sonderfächer gilt die ÄsthOp-VO 2013 in der Fassung der 3. Novelle, in Kraft seit 1. Jänner 2025. Ein Facelift im Sinne der Rhytidektomie ist dort zugeordnet:
Anlage 4: Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (Facelift, außerdem Halslift und Fadenlifting) ● Anlage 6: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Facelift, außerdem Fadenlifting)
Anlage 5 (Haut- und Geschlechtskrankheiten) nennt Halslift und Mini-Facelift. Das ist nicht automatisch ein großes Facelift bzw. eine Rhytidektomie. Wer nur das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten führt, darf daraus nicht ableiten, dass jede Form eines Facelifts zulässig wäre.
Nicht in den Anlagen für Facelift bzw. Rhytidektomie genannt sind etwa Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Allgemeinchirurgie oder Urologie. Fehlt die Zuordnung, darf das Sonderfach diese ästhetische Operation nicht durchführen. Augenheilkunde ist unter anderem für Lidoperationen, Stirnlift und Fadenlifting zugeordnet; das ersetzt nicht die Facelift-Zuordnung. Lidoperationen sind ein eigener Eingriff; siehe Lidstraffung in Österreich.
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen eine ästhetische Facelift-Operation nur mit einem ÖÄK-Bescheid für die konkrete Operation durchführen. Der Hinweis „Ästhetische Chirurgie“ oder „Ästhetische Medizin“ ersetzt den Bescheid nicht; solche Hinweise dürfen nur Ärztinnen und Ärzte nach § 4 Abs. 3 führen. Turnusärztinnen und Turnusärzte nur in der Ausbildung unter Aufsicht, nicht selbständig außerhalb der Ausbildungsstätte.
Mini-Facelift, Halslift und Fadenlifting sind nicht dasselbe
Ein Mini-Facelift mit einer Rhytidektomie gleichzusetzen, wäre ungenau. Die Verordnung nennt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Mini-Facelift und Halslift, nicht als volles Facelift. Patientinnen und Patienten können in der Aufklärung nach der konkreten Operationsbezeichnung fragen: Welcher Eingriff ist geplant – Mini-Facelift, Halslift, Rhytidektomie oder Fadenlifting? Welches Sonderfach ist eingetragen, und steht genau dieser Eingriff in der Anlage?
Fadenlifting ist in der Verordnung eine eigene ästhetische Operation. Es ist weder eine nicht-operative Behandlung wie Botulinumtoxin noch automatisch ein Facelift. Welche Sonderfächer Fadenlifting zugeordnet bekommen, ist unter Fadenlifting in Österreich zusammengefasst. Gynäkologie und Urologie sind für Fadenlifting nicht genannt. TreatAdvisor setzt die Verfahren nicht gleich und bewertet keine Ergebnisse.
Die Zuordnung in den Anlagen ist keine Qualitätsreihenfolge. Sie sagt nicht, welches Fach „besser“ operiert. Sie sagt nur, ob das Sonderfach den genannten Eingriff als ästhetische Operation durchführen darf, sofern ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorliegen.
Fristen, Aufklärung und Plattform
Vor einer ästhetischen Operation ist eine umfassende mündliche und schriftliche Aufklärung in Laiensprache Pflicht. Ein Verzicht ist unwirksam. Zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Operation darf frühestens am Tag nach der Einwilligung stattfinden. Ob für Personen ohne Wohnsitz in Österreich eine kürzere Frist per Verordnung gilt, behauptet dieser Text nicht; maßgeblich sind das RIS und die Auskunft der behandelnden Person.
Bereits bei der ersten Konsultation ist ein Operationspass anzulegen, auszuhändigen und die Übernahme zu bestätigen. Entsteht der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung als Motiv, muss vor der Operation eine Abklärung veranlasst werden. Unter 16 Jahren sind ästhetische Operationen ohne Indikation unzulässig. Zwischen 16 und noch nicht 18 Jahren gelten zusätzliche Einwilligungen, psychische Abklärung und eine Vier-Wochen-Frist; dieser Text richtet sich an Erwachsene und Erziehungsberechtigte.
TreatAdvisor zeigt zu Facelift derzeit keine Wien-Ärztekarten. Unclaimed-Profile sind in öffentlichen Listen nicht browsbar. Die amtliche Liste führt die Österreichische Ärztekammer; TreatAdvisor spiegelt sie nicht. Eine Anfrage an Fachärztinnen und Fachärzte in Wien ist Orientierung, keine Empfehlung und keine Aussage, wer eine Rhytidektomie durchführen darf.
Werbung mit „ärztlich empfohlen“, besonderer Preisgünstigkeit oder kostenlosen Beratungsgesprächen ist unzulässig. TreatAdvisor verwendet solche Formulierungen nicht.
Häufige Fragen
Wer darf ein Facelift in Österreich machen?
Für eine ästhetische Rhytidektomie: Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie – laut Verordnung – Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Allgemeinmedizin nur mit ÖÄK-Bescheid für diese Operation. TreatAdvisor empfiehlt keine Person.
Darf ein Hautarzt ein großes Facelift durchführen?
Anlage 5 nennt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Mini-Facelift und Halslift, nicht automatisch ein großes Facelift bzw. eine Rhytidektomie. Die Verordnung mit dem großen Facelift gleichzusetzen, wäre ungenau. Maßgeblich sind die konkrete Operationsbezeichnung und die Anlage, nicht das Alltagswort „Facelift“.
Ist ein Mini-Facelift dasselbe wie eine Rhytidektomie?
Nein. Die Verordnung führt Mini-Facelift und Rhytidektomie nicht als denselben Eingriff. Ein Mini-Facelift ist kein großes Facelift. Fadenlifting ist zusätzlich eine eigene ästhetische Operation. Welche Bezeichnung geplant ist, klärt die Aufklärung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Quellen
ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK, in Kraft 1.1.2025) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“
Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.