Botox in Österreich: ärztliche Behandlung oder Kosmetik?

Kurzantwort: Botulinumtoxin ohne Indikation ist laut ÖÄK eine Behandlung, keine Operation: keine Zwei-Wochen-Frist; Altersgrenzen gelten, Gewerbe ist etwas anderes.

Botulinumtoxin (umgangssprachlich Botox) ohne medizinische Indikation ist in Österreich eine ärztliche ästhetische Behandlung, keine Schönheitsoperation. Diese Unterscheidung steuert Fristen, Aufklärung und die Frage, wer behandeln darf. TreatAdvisor verspricht keine Wirkung, empfiehlt keine Person und stellt keine Diagnose. Ob eine Indikation vorliegt, klärt nur die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Behandlung, nicht Operation

Das ÄsthOpG erfasst ärztliche Tätigkeiten ohne medizinische Indikation. Eine ästhetische Operation ist ein operativ-chirurgischer Eingriff. Das Gesetz nennt unter anderem Brustvergrößerung, Liposuction, Facelift und auch Lippenvergrößerung bzw. Lippenaufpolsterung. Eine ästhetische Behandlung arbeitet mit anderen als operativ-chirurgischen Methoden. Das Gesetz nennt insbesondere Botulinumtoxin und physikalische Anwendungen wie Photorejuvenation. Die ÖÄK führt außerdem unter anderem Hyaluron-Unterspritzungen, PRP und medizinisches Microneedling als Behandlungen.

Hyaluron-Faltenbehandlung und eine gesetzlich genannte Lippenoperation sind deshalb nicht dasselbe. Wer Lippen operativ vergrößern oder aufpolstern lässt, steht im Operationsregime. Wer eine Hyaluron-Faltenbehandlung plant, steht laut ÖÄK im Behandlungsregime. Die Zuordnung im Einzelfall trifft nicht TreatAdvisor.

Laut ÖÄK gilt die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist des § 6 bei Behandlungen nicht. Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag liegen. Die Altersgrenzen des § 7 gelten trotzdem. Unter 16 Jahren sind ästhetische Behandlungen ohne Indikation unzulässig. Zwischen vollendetem 16. und noch nicht vollendetem 18. Lebensjahr braucht es die Einwilligung der Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten; der Operationspass ist auch für Behandlungen anzulegen. Dieser Artikel richtet sich an Erwachsene.

Dieser Text behauptet keine Glättung von Falten, keine Haltbarkeit und keine komplikationsfreie Durchführung. Werbung mit Heilversprechen, Ergebnisgarantie oder „ärztlich empfohlen“ ist unzulässig.

Arztvorbehalt und Gewerbe

Das ÄsthOpG gilt nicht für Tätigkeiten, für die die Gewerbeordnung gilt, und nicht für Tätigkeiten nach dem Zahnärztegesetz. Kosmetische Gewerbetätigkeit ist damit vom Geltungsbereich des ÄsthOpG ausgenommen. Das macht aus Botulinumtoxin keine kosmetische Routineleistung des Gewerbes. Botulinumtoxin ist im Gesetz und in der ÖÄK-Darstellung als ärztliche ästhetische Behandlung geführt. Piercing und Tätowieren fallen nach dem Gesetzestext nicht unter ästhetische Operation oder

Behandlung; die Laserentfernung von Tätowierungen sieht die ÖÄK als den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut ÖÄK alle ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen. Andere Fachärztinnen und Fachärzte nur im Rahmen der Anlagen und der ausreichenden Kenntnisse. Die ÖÄK nennt als Beispiel, dass Botox und Hyaluron im Gesicht nicht der Urologie oder der Orthopädie zugeordnet sind. Anlage 7 (Urologie) nennt Hodenprothese und Penisvergrößerung, nicht Botulinumtoxin im Gesicht.

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin dürfen Behandlungen nach Kenntnissen und Fertigkeiten durchführen; ein gesondertes Operationsverfahren der ÖÄK ist dafür nicht vorgesehen. Für Operationen brauchen sie einen Bescheid für die konkrete Operation. Turnusärztinnen und Turnusärzte behandeln nur in der Ausbildung unter Aufsicht, nicht selbständig außerhalb der Ausbildungsstätte. Hinweise „Ästhetische Medizin“ dürfen nur Ärztinnen und Ärzte nach § 4 Abs. 3 führen.

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf Auskunft über die Qualifikation. Die amtliche Liste führt die ÖÄK. TreatAdvisor spiegelt sie nicht und veröffentlicht keine Namenslisten.

Was vor einer Botox-Behandlung zu klären ist

Auch wenn die Zwei-Wochen-Frist laut ÖÄK entfällt, bleibt die ärztliche Aufklärung. Zu klären sind unter anderem Methode, Arzneimittel, Alternativen, mögliche Abweichungen vom in Aussicht gestellten Ergebnis, Unannehmlichkeiten, Komplikationen, Nachbehandlung und Kosten. Ohne Indikation übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht. Einen Euro-Betrag nennt dieser Text nicht.

In Wien können Sie Fachärztinnen und Fachärzte zu Botulinumtoxin und Hyaluron anfragen unter Botox und Filler. TreatAdvisor empfiehlt niemanden. Unclaimed-Profile werden nicht in öffentlichen Listen gezeigt. Fragen vor der Behandlung in Wien fasst der Artikel Botox und Hyaluron in Wien: Fragen vor der Behandlung zusammen. Eine Suche nach Ärztinnen und Ärzten in Wien finden Sie unter Ärztinnen und Ärzte in Wien.

Werbung darf unter anderem nicht mit kostenlosen Beratungsgesprächen, nicht mit Preisgünstigkeit und nicht mit Werbung werben, die sich ausschließlich oder überwiegend an Minderjährige richtet. TreatAdvisor verwendet solche Formulierungen nicht.

Häufige Fragen

Darf eine Kosmetikerin in Österreich Botox spritzen?

Botulinumtoxin ohne Indikation ist eine ärztliche ästhetische Behandlung, keine Gewerbetätigkeit. Das ÄsthOpG nimmt Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung aus seinem Geltungsbereich aus; das verschiebt Botox nicht ins Kosmetikgewerbe. Ob eine konkrete Person behandeln darf, klärt nicht TreatAdvisor, sondern Qualifikation, Berufsrecht und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Ist Botox eine Operation im Sinne des ÄsthOpG?

Nein. Botulinumtoxin ist als ästhetische Behandlung geführt, nicht als operativ-chirurgischer Eingriff. Davon zu trennen ist die im Gesetz genannte Lippenvergrößerung bzw. Lippenaufpolsterung als Operation. Hyaluron-Faltenbehandlung führt die ÖÄK als Behandlung.

Gilt die Zwei-Wochen-Bedenkfrist für Botox?

Laut ÖÄK nein: Bei Behandlungen gilt die Zwei-Wochen-Frist des § 6 nicht; Aufklärung, Einwilligung und Durchführung können am selben Tag liegen. Die Altersgrenzen des § 7 gelten trotzdem. Bei 16- bis noch nicht 18-Jährigen ist auch für Behandlungen ein Operationspass anzulegen.

Quellen

ÄsthOpG, geltende Fassung 3. September 2026, RIS ● ÄsthOp-VO 2013 idF 3. Novelle (ÖÄK) ● Österreichische Ärztekammer, „Ästhetische Medizin“

Dieser Text ist eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Medizinberatung. Ob eine medizinische Indikation vorliegt und wer in Ihrem Fall behandeln darf, klärt nur die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. TreatAdvisor empfiehlt keine Behandlung und keine Person. Rechtsquellen abgerufen am 3. September 2026.

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