Patientenrechte und Pflichten
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Patient:in.
Rechte nach ÄsthOpG
- Klare mündliche und schriftliche Aufklärung in Laiensprache zu Methode, Risiken, Alternativen, Ergebnis, Kosten und Arbeitsunfähigkeit. Ein Verzicht auf Aufklärung ist unwirksam.
- Ein schriftlicher Kostenplan, wenn wesentliche Kosten anfallen oder die Patientin oder der Patient ihn verlangt. Krankenkassen zahlen ästhetische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit in der Regel nicht.
- Bei Operationen liegen mindestens zwei Wochen zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung. Die Operation darf frühestens am Tag danach stattfinden.
- Ein Operationspass ab der ersten Konsultation. Weitere Eingriffe werden darin eingetragen.
- Unter 16 Jahren sind solche Eingriffe unzulässig. Für 16- bis 17-Jährige gelten besondere Einwilligungs-, Abklärungs- und Fristenregeln.
- Bei Verdacht auf eine psychische Störung als Motiv ist vor der Operation eine Abklärung erforderlich.
Pflichten verständlich zusammengefasst
- Wahre Angaben zu Gesundheit und Erwartungen machen.
- Die Bedenkfrist nutzen und nicht unter Druck einwilligen.
- Den Operationspass aufbewahren und zu Folgeterminen mitnehmen.
- Nachsorge und Kontrollen wahrnehmen.
Die Rolle von TreatAdvisor
TreatAdvisor vermittelt keine Operation und nimmt kein Entgelt für die Zuweisung von Patient:innen. Eine Anfrage ist eine Kontaktaufnahme, kein Behandlungsvertrag.