Patientenrechte und Pflichten

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Patient:in.

Rechte nach ÄsthOpG

  • Klare mündliche und schriftliche Aufklärung in Laiensprache zu Methode, Risiken, Alternativen, Ergebnis, Kosten und Arbeitsunfähigkeit. Ein Verzicht auf Aufklärung ist unwirksam.
  • Ein schriftlicher Kostenplan, wenn wesentliche Kosten anfallen oder die Patientin oder der Patient ihn verlangt. Krankenkassen zahlen ästhetische Operationen ohne medizinische Notwendigkeit in der Regel nicht.
  • Bei Operationen liegen mindestens zwei Wochen zwischen abgeschlossener Aufklärung und Einwilligung. Die Operation darf frühestens am Tag danach stattfinden.
  • Ein Operationspass ab der ersten Konsultation. Weitere Eingriffe werden darin eingetragen.
  • Unter 16 Jahren sind solche Eingriffe unzulässig. Für 16- bis 17-Jährige gelten besondere Einwilligungs-, Abklärungs- und Fristenregeln.
  • Bei Verdacht auf eine psychische Störung als Motiv ist vor der Operation eine Abklärung erforderlich.

Pflichten verständlich zusammengefasst

  • Wahre Angaben zu Gesundheit und Erwartungen machen.
  • Die Bedenkfrist nutzen und nicht unter Druck einwilligen.
  • Den Operationspass aufbewahren und zu Folgeterminen mitnehmen.
  • Nachsorge und Kontrollen wahrnehmen.

Die Rolle von TreatAdvisor

TreatAdvisor vermittelt keine Operation und nimmt kein Entgelt für die Zuweisung von Patient:innen. Eine Anfrage ist eine Kontaktaufnahme, kein Behandlungsvertrag.

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